Schwitzen statt Sitzen – 20 Jahre „Arbeit statt Knast“
Die Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit feiert Jubiläum

Vermittlungsstelle Wichernhaus 

Auf dem Bild sehen Sie das Team der Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit (v.l.n.r.):  Sozialpädagoge Falk Pieper, Verwaltungskraft Kristina Havas und die Geschäftsführerin von Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH Regine Widmayer-Wagner.

Bagatelldelikte werden meist mit Geldstrafen geahndet: ob Schwarzfahren im Nahverkehr, kleinere Diebstähle oder Betrug wie beispielsweise Schwarzarbeit. Wer nicht bezahlen kann, müsste ersatzweise ins Gefängnis. Die Alternative dazu ist gemeinnützige Arbeit. Genau das organisiert die Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit seit zwei Jahrzehnten: Sie sucht für zahlungsunfähige Straffällige eine geeignete gemeinnützige Einrichtung, bei der sie ihre Strafe abarbeiten können.

Sechs Stunden schwitzen statt einen Tag sitzen

Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz der verhängten Geldstrafe – das kann mit sechs Stunden gemeinnütziger Arbeit abgegolten werden. „In den meisten Fällen geht es um eine Geldstrafe von etwa 500 Euro“, berichtet Sozialpädagoge Falk Pieper, Leiter der Wuppertaler Vermittlungsstelle, „das entspricht 50 Tagen Haft oder 300 Stunden gemeinnützige Arbeit.“ Die Vermittlungsstelle vom Wichernhaus Wuppertal ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Wuppertal, der auch die Städte Solingen, Remscheid, Velbert, Heiligenhaus, Wülfrath, Mettmann, Erkrath und Haan umfasst. In diesem Bezirk besteht inzwischen ein Netzwerk von 560 ausschließlich gemeinnützigen Kooperationspartnern, wie das Deutsche Rote Kreuz und andere Wohlfahrtsverbände, städtische Einrichtungen wie Schulen oder der Zoo, aber auch Kirchengemeinden und Fußball- oder Sportvereine. Garten-, Küchen- und Reinigungsarbeiten, Tätigkeiten als Hausmeister oder in der Tierpflege stehen zur Auswahl. Die Straffälligen werden von der Vermittlungsstelle auch sozialpädagogisch begleitet und bei Problemen unterstützt. Der Verlauf der Arbeitsleistung wird dokumentiert und die Staatsanwaltschaft regelmäßig informiert. Bei der Suche nach geeigneten Stellen spielen auch die Perspektiven für soziale Integrationsprozesse eine Rolle. Die Ersatzarbeit bietet nicht selten die Chance zu einer Übernahme in eine Maßnahme oder ein Beschäftigungsverhältnis.

Ein wichtiger Partner für die Staatsanwaltschaft

Gemeinnützige Arbeit statt Gefängnis ist für alle Beteiligten von Vorteil. „Eine Haft mit ihren gravierenden Folgen für die verurteilte Person zu vermeiden ist in diesen Fällen eine sehr gute Sache“, davon ist der Leiter der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Michael Schwarz, überzeugt, „denn der Richter hat ja bei seinem Strafmaß eine Geldstrafe für ausreichend gehalten – Gefängnis wird erst bei schwereren Delikten verhängt.“ Außerdem, so der Leitende Oberstaatsanwalt weiter, wird durch die verrichtete Arbeit das Gemeinwohl gefördert und Kosten werden vermieden: „Haftvollzug ist teuer.“ Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde schätzt die jahrelange Zusammenarbeit mit der Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit. „Das Wichernhaus Wuppertal ist für uns ein wichtiger Partner in diesem Bereich“, betont Michael Schwarz.

Hohe Einsparungen für den Landesetat

Im Oktober 1997 hatte das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen fünf Fach- und Vermittlungsstellen für gemeinnützige Arbeit ins Leben gerufen. Diese arbeiteten so erfolgreich, dass 2013 fünf weitere Vermittlungsstellen eröffnet wurden. Die Stellen sind in verschiedenen Städten bei freien Trägern angesiedelt. Im Landgerichtsbezirk Wuppertal wurde 1997 als Träger die Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH beauftragt, die über langjährige Erfahrungen in der Betreuung straffällig gewordener Menschen verfügt. Rund 700 Fälle werden allein von der Wuppertaler Vermittlungsstelle jährlich bearbeitet und durchschnittlich 50.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Das bedeutet: Etwa 8.300 Hafttage werden vermieden und bei rund 120 Euro Haftkosten täglich damit fast eine Million Euro eingespart. Die „Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit im Landgerichtsbezirk Wuppertal“ wird gefördert vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen. 


Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit

im Landgerichtsbezirk Wuppertal
Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH

Ansprechpartner: Falk Pieper
f.pieper@wichernhaus-wtal.de

Tel.: 0202 / 98 06-101
Meckelstr. 32 c, 42287 Wuppertal

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 9 – 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13 – 15 Uhr