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„Punktum“ bietet Behandlung und Beratung für Menschen, deren Tat sexuell motiviert war oder die wegen eines Sexualdeliktes verurteilt worden sind – nach den Paragrafen 174 bis 179 Strafgesetzbuch (STGB). Vereinbarung mit den KlientenZiel der langjährigen psychotherapeutischen Behandlung ist es, einem Rückfall vorzubeugen. Die Grundlage der therapeutischen Arbeit bildet eine vertragliche Vereinbarung mit dem Klienten, in der die Modalitäten der Behandlung festgelegt sind. Zum Beispiel wird den justiziablen Stellen Rückmeldung gegeben über die Häufigkeit des Erscheinens in der Therapie und die Bereitschaft des Klienten zur Mitarbeit. Die Übernahme von Verantwortung sowie die Tatrekonstruktion stehen zusammen mit der Rückfallprophylaxe im Fokus der therapeutischen Arbeit. Ebenfalls behandelt werden die lebensgeschichtlichen Entstehungsbedingungen und die zugrunde liegenden Beziehungsstörungen. Gemeinsam mit den AngehörigenDie Therapie wird sowohl einzeln als auch in Gruppen durchgeführt und kann bereits während der Haft beginnen. Auch Angehörige werden nach Wunsch beraten und in die Behandlung einbezogen. Angenommen werden Klienten, die mindestens 18 Jahre alt sind und rechtskräftig verurteilt wurden. Meist enthält bereits das Urteil eine vom Gericht angeordnete Weisung zur Therapie. Therapie im Interesse der öffentlichen SicherheitDie Beratungsstelle arbeitet eng mit anderen Institutionen zusammen: den Personen der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht der Klienten, den Psychosozialen Diensten der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, Opferberatungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie auch Fachärzten. Forschungsberichte und Expertengutachten der letzten Jahre untermauern immer wieder die Notwendigkeit der Beratungsstelle: Ohne die ambulante therapeutische Arbeit würden Täter in erheblichem Maße rückfällig werden. Die Beratungsstelle wird durch das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. |
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Beratungsstelle „Punktum“ Ansprechpartner: |
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