Hinweisgeberschutz

Sie stehen unter Schutz!

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stellt der Gesetzgeber Whistleblower/Hinweisgeber unter einen besonderen Schutz.


Als Whistlerblower/Hinweisgeber werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit relevante Missstände beziehungsweise Straftaten aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang aufdecken.  Dazu gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch, allgemeine Gefahren, von denen der Hinweisgeber an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat, oder Verstöße gegen festgelegte Verhaltenskodizes. 

Die Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH bietet Personen, die sich im Zusammenhang mit dem Wirken der Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH und seiner Mitarbeitenden als Hinweisgeber unter den gesetzlichen Schutz stellen möchten, ein gesichertes Meldeverfahren an. 

Link zum Meldekanal des Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH für Hinweisgeber

Hinweisgeber können auch die externe Meldestelle nutzen, die beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wurde.